Bürgermanifest
Ein Gespenst geht um der mündige Bürger.
Der mündige Bürger hat nichts zu verlieren als seine Abzocker und Parasiten in den Sozialsystemen.
Das duale Gesundheitssystem GKV/PKV das Auslaufmodell aus den 19 und 20 Jahrhundert von Bismarck und Kohl.
Nach den Prinzipien des Ständestaates teile und beherrsche werden mittlerweile durch diese zum "Selbstbedienungsladen" verkommene duale Gesundheitssystem GKV /PKV auf Kosten aller Krankenversicherten exorbitante Gewinne und Gehälter in die Taschen der Gesundheitswirtschaft und ihren Drückern, den Verbandsfunktionären, Ärzten, Apothekern, Lobbyisten und von ca., 200 Vorständen von PKV/GKV gespült.
Deshalb ist . Abschaffung des dualen Systems GKV/ PKV und die Einführung einer basisdemokratischen Bürgersozial - AG bzw. ein Bürgersozialverein auf Gegenseitigkeit privatrechtlich oder eine Bürgerversicherung gemeinnützig mit Verfassungsrang, das Ziel. Der Bürger als Eigentümer oder Mitglied ist der Begünstigte, und hat unabhängig von seinen individuell wirtschaftlich geschuldeten Beitrag, eine Stimme in der Aktionärsversammlung oder Vollversammlung in einer dieser drei vorgestellten Köperschaften.
Die Willensbildung, der im Rahmen eines "Bürgerentscheid" letztlich auszuwählenden Körperschaftsform, erfolgt basisdemokratisch durch die Begünstigten..
Paritätische Mitbestimmung, private Investoren mit Stimmrecht oder einflussmöglichkeiten der Politik gibt es nicht.
Eine dieser hier vorgestellten Organisationsformen würde letztlich als das Organ im Verfassungsrang für alle Bürger, eine umfassende Gesundheitsversorgung und Pflege im Alter gewährleisten, und die vorhandenen Finanzmittel bedarfsgerecht und verantwortungsvoll steuern.
Es beschafft und kontrolliert die erforderlichen Medizinprodukte, medizinische Dienstleistungen und Pflegedienstleistungen dritter und organisiert einen umfassenden einheitliche Gesundheitsversorgung, und Pflege für alle Bürger.
Eine wirtschaftlich vertretbare Anzahl territoriale Gebietskörperschaften (Eigenprofitcenter) der Körperschaft bieten allen Begünstigten identische Leistungen in der Basis und Zusatzversorgung an.
Diese Systeme ist Umlage,Steuer und Beitragsfinanziert.
Alle Einkommensarten, ohne Beitragsbemessungsgrenze und gegebenenfalls zusätzlich Steuermittel, werden für die Finanzierung einer umfassenden Basisversorgung herangezogen.
Bei Bedarf können Zusatzversorgungen von der Körperschaft angeboten von allen Begünstigten dazugebucht werden.
Bei abhängig Beschäftigten werden die Beiträge paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingezahlt.
Berücksichtigt werden bei der Beitragsparität, eventuelle Abweichungen von der durchschnittlichen gesundheitlichen Gefährdung bei der Erwerbsarbeit und besonders risikobehaftete persönliche Lebensgewohnheiten (Rauchen, Extremsportarten u. ä.) des einzelnen Begünstigten.
In diesen Fällen einer die überdurchschnittlichen gesundheitlichen Gefährdung fällt anteilmäßig ein Gesundheitsgefährdungsrisikozuschlag auf den Beitrag an. Hier gilt das Verursacherprinzip. Präventionsmaßnahmen des Begünstigten für die Erhaltung seiner Gesundheit mindern wiederum seinen Beitrag. Außer der Beitragsparität für abhängig Beschäftigte und ihre Arbeitgeber, gilt das in diesen Absatz beschriebene auch für die freien Berufe.
Alle Rücklagen der privat Versicherten in der PKV werden nach der Abschaffung der PKV und bei der Einführung einer der oben genannten Körperschaften, auf ein Treuhandkonto übertragen.
Das kollektivistische Eigentum “ Rücklagen der Versicherten" in der PKV” wird über dieses
Treuhandkonto wieder auf den "individuellen Eigentümer"(Begünstigeter) zweckgebunden zurückgeführt.
Auf dieses Treuhandkonto können dann alle Begünstigten der Bürgersozial -AG oder eines Bürgersozialverein oder Bürgerversicherung freiwillig Beiträge einzahlen.
Diese Rücklagen sind zweckgebunden vererbbar und persönliches Eigentum des Begünstigten.
Von der erwirtschafteten Dividende oder Zinsen können für alle Anteilseigner dieses Treuhandkontos, entsprechend Ihrer erworbenen Anteile z.B. Zusatzleistungen für die Gesundheitsvorsorge, und die Pflege im Alter usw. generiert werden.
Das Vermögen des Treuhandkontos ca.170 Milliarden Euro wird vorrangig in die Modernisierung der Strukturen für die Behandlung und die Gesundheitsversorgung der Begünstigten investiert.
Zum Beispiel in sozialmedizinische Bürgerzentren unter Wahrung der freien Arztwahl, als den Zugang für eine umfassendes flächendeckende Vorsorge und Behandlung und Betreuung aller Bürger . Es tritt an Stelle des jetzigen Jurassic Gesundheitspark, ein den Wettbewerb verzerrendes System von Praxen niedergelassenen Ärzte, Apothekern und ihren Privilegien und anderen medizinischen Dienstleistungsanbietern.
Das Ziel ist es das Primat der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Interessen der Bürger, über die nur wirtschaftlichen getriebenen Interessen von der Gesundheitswirtschaft und ihren Drückern und den
Verbandsfunktionären, Ärzten, Apothekern, Lobbyisten und den Vorständen von GKV/PKV zu erlangen.
Stand vom 02.06.2012
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